Truckerdisco: Extreme Zusatzbeleuchtung am Lkw führt nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
Für viele sind sie Hindernisse für die freie Fahrt auf Autobahnen und Straßen – und das, obwohl Lkw-Fahrer unsere Konsumgüter dorthin bringen, wo wir sie erwarten. Und weil sie einen relativ einsamen Dienst an der Gesellschaft leisten, scheint es doch recht verständlich, wenn sich Trucker ihr berufliches Dasein so „bunt“ wie möglich gestalten wollen. Wie bunt, das musste das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) in einem Fall entscheiden, bei dem der Beklagte dies in den Augen der Polizei zu wörtlich genommen haben soll.
Ein Lkw-Fahrer hatte an seiner Sattelzugmaschine 110 LED-Leuchten angebracht, die er mittels eines gesonderten Stromkreises anschalten konnte. Die eigentlich für die Verwendung bei Showveranstaltungen vorgesehene Beleuchtung schaltete der Fahrer nachts jedoch auch auf der Bundesautobahn ein. Wer dem Trucker das verübeln konnte? Die Polizei, die zudem davon ausging, dass durch die Zusatzbeleuchtung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen sei. Und so verhängte sie ein Bußgeld von 360 EUR, gegen das der Betroffene Rechtsbeschwerde einlegte.
Das OLG entschied, dass die Betriebserlaubnis erst dann erloschen wäre, wenn am Fahrzeug eine Veränderung der lichttechnischen Anlagen vorgenommen worden wäre. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen, da die Zusatzbeleuchtung mit einem eigenen Stromkreis versehen worden war. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis sei zwar auch anzunehmen, sobald durch die Zusatzbeleuchtung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dazu müsse aber feststehen, dass aufgrund der Intensität oder Lichtabfolge die Gefahr bestand, dass andere Verkehrsteilnehmer so abgelenkt werden, dass es zu einer Gefährdung komme. Allein die hohe Anzahl der LED-Leuchten reiche hierzu nicht aus. Der Fall wurde zurückverwiesen, um genauer festzustellen, wie die hier infrage stehende Beleuchtung zu bewerten sei.
Hinweis: In einem erneuten Verfahren wird das Amtsgericht nun zu klären haben, ob die Showbeleuchtung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.
Quelle: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 24.05.2022 – 1 OWi SsBs 101/21