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Alles, was Sie über unsere Honorare wissen müssen.

Anwaltliche Dienstleistungen kosten Geld. Bei Kania, Tschersich & Partner erhalten Sie erstklassige anwaltliche und fachanwaltliche Leistungen qualifzierter Anwälte und Fachanwälte zu fairen Bedingungen. Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kosten für unsere Mandanten sind uns ein Anliegen.

Außergerichtliche Leistungen
Die Gebühr für eine erste Beratung von Verbrauchern durch unsere Anwälte und Fachanwälte ist gesetzlich auf einen Höchstbetrag von 190,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer limitiert. In Einzelfällen, insbesondere in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, besteht die Möglichkeit, dass wir auf die Erhebung von Gebühren für eine Erstberatung verzichten. Die Einzelheiten klären Sie bitte vorab telefonisch mit dem Anwalt oder Fachanwalt ab.
 
Für Tätigkeiten, die über eine erste Beratung hinausgehen, richtet sich die Höhe der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen im Grundsatz nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG bestimmt die Höhe der Vergütung des Anwaltes in Abhängigkeit vom Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit.
 
Daneben bieten wir unseren Mandanten in geeigneten Rechtsangelegenheiten eine auf ihren Fall zugeschnittene Honorarvereinbarung an. Vor allem dort, wo sich der Gegenstandswert anwaltlicher Leistungen schwierig beziffern lässt, z.B. bei Vertragsprüfungen oder Gutachten, arbeiten wir auf Basis eines Stundenhonorars. Gerne können Sie uns hierauf ansprechen.

Tätigkeit vor Gericht und Behörden
Anwaltliche Leistungen vor Gerichten und Behörden werden kraft Gesetzes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Gewinnen Sie einen Rechtsstreit vor Gericht, haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch darauf, dass Ihnen die gesetzlichen Anwaltskosten vom Gegner erstattet werden. Ausnahmen gibt es lediglich im Arbeits- und Wohnungseigentumsrecht.
 
Die in Ihrer Angelegenheit zu erwartenden Kosten unserer Beauftragung erläutern wir Ihnen ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Rechtsschutzversicherung
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Inwieweit anwaltliche Leistungen von der Versicherung übernommen werden, hängt von ihrer Police ab. Wir prüfen auf Wunsch den Umfang der Deckung. Soweit Sie eine Deckungsanfrage nicht selbst vornehmen wollen, können wir dies für Sie übernehmen. Hierfür stellen wir in der Regel keine Gebühren in Rechnung.

Prozesskostenhilfe
Unterschreitet Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze, kommt die Beantragung von Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren in Betracht. Wird sie ganz oder teilweise bewilligt, werden Ihre Kosten für unsere Inanspruchnahme (gegebenenfalls mit Ratenzahlung) vom Staat übernommen.
 
Ob in Ihrer Angelegenheit ein Antrag auf Prozesskostenhilfe sinnvoll ist, erläutert Ihnen gerne Ihr Anwalt bzw. Fachanwalt in einem persönlichen Gespräch.