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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist untergliedert in das Recht der privaten Versicherungen sowie das Sozialversicherungsrecht. Das Recht der Versicherungen durch privatwirtschaftliche Versicherer ist geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie in den Bedingungswerken der Versicherer, die jeweils Vertragsbestandteil werden.
Versicherungsrecht
Die genaue Prüfung dieser Klauselwerke (das „Kleingedruckte“) sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch das VVG 2008 grundlegend reformiert worden sind, durch in der Praxis erfahrene Rechtsanwälte ist unerlässlich. Da viele ältere Verträge nicht an das neue Recht angepasst worden sind, ergeben sich Chancen für Versicherungsnehmer, wenn es beispielsweise darum geht, ob der Versicherer einen Vertrag wegen nicht angezeigter Vorerkrankungen rückwirkend anpassen oder aufheben oder sich im Versicherungsfall wegen Verletzung von Obliegenheiten auf Leistungsfreiheit berufen darf.