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Erbrecht

In einer repräsentativen Umfrage haben fast 20 % der befragten Personen angegeben, anlässlich eines Erbfalls Streitigkeiten in der Familie gehabt zu haben. Etwa 25 % der zukünftigen Erben rechnen damit, dass es rund um den Nachlass Streit geben wird.

Zudem können der Erbe, der Pflichtteilsberechtigte oder auch der Vermächtnisnehmer sich selbst und anderen erheblichen Schaden zufügen, wenn sie falsch reagieren oder notwendige Maßnahmen unterlassen.

Erbrecht

Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht

Kania, Tschersich & Partner bietet Ihnen die Expertise eines Fachanwalts für Erbrecht. Dabei bauen wir auf die Erfahrung aus Hunderten von Erbfällen. Zusätzlich verfügen wir über profunde fachanwaltliche Kenntnisse der angrenzenden Rechtsgebiete, insbesondere im Familienrecht. Diese ganzheitliche Kompetenz ermöglicht es uns, erbrechtliche Sachverhalte richtig zu bewerten und Sie erfolgreich zu vertreten.

Nachfolge gemeinsam planen

Die präventive Vermeidung von Konflikten durch eine frühzeitige Nachlassregelung ist eine Maxime unserer Kanzlei. Eine sichere erbrechtliche Planung ist ohne Kenntnis der Besonderheiten des Erbrechts nicht möglich. Wir sind Ihr fachanwaltlicher Partner bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge mit …

  • Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen
  • Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen

Ihr Recht durchsetzen

Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei …

  • Erbscheinverfahren.
  • der sogenannten „Auseinandersetzung“ des Nachlasses.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Bei Konflikten richten unsere erbrechtliche Beratung darauf aus, gemeinsam mit Ihnen durchsetzbare Ziele zu definieren, die dazu passende Lösungsstrategie zu entwickeln und Ihnen in einer emotional besonders schwierigen Situation zur Seite zu stehen.

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Rechtsanwalt Peter Kania – Erbrecht

„Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf“ – Erbangelegenheiten bilden da keine Ausnahme. Vorprogrammiert ist ein – oftmals sehr belastender – Streit ums Erbe immer dann, wenn im Vorfeld keine hinreichenden Regelungen getroffen wurden. Lesen Sie hierzu auch unseren „Flyer Erbrecht“ als Download (0,9 MB).