22. Januar 2023
Bagatellen sind nur als solche anzusehen, wenn sie selten und vereinzelt auftauchen. Häufen sich Kleinigkeiten, kann aus deren Summe ganz schnell etwas Großes werden – so auch für scheinbar leidenschaftliche Parkverstoßer, wie das folgende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) zeigt. Denn wer nicht willens scheint, sich an einfache Regeln des verkehrsrechtlichen Miteinanders zu halten, muss zu Recht seine Kraftfahreignung in Zweifel ziehen lassen.