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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsführer und Angestellte in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten des Dienstvertragsrechts, des Handelsvertreterrechts und des Sozialversicherungsrechts.

Darüber hinaus begleiten wir Sie arbeitsrechtlich auch bei Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergängen. Die Bearbeitung von Mandaten mit arbeitsrechtlichem Bezug erfolgt durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, zweitinstanzlich vor allen Landesarbeitsgerichten sowie in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.

Einzelheiten zum Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sowie zur Arbeitsgerichtsbarkeit finden Sie hier.