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17. März 2017
Defektes Smartphone: Der Ausfall des kleinen Helfers führt (noch) nicht zu einer Entschädigung

Ist das Smartphone defekt, führt das für viele Menschen im heutigen Alltag zu erheblichen Einschränkungen. Doch hat ein Kunde das Recht, sich die Zeit des Nutzungsausfalls bezahlen zu lassen?

Das neue Smartphone einer Kundin war defekt. Der Verkäufer verweigerte eine Reparatur mit der Begründung, dass der Schaden auf eine grobe Behandlung zurückzuführen sei und kein Garantiefall vorliege. Schließlich zog die Kundin vor Gericht. Das Amtsgericht urteilte zwar, dass die Frau durchaus einen Anspruch auf ein neues Smartphone hatte, die von ihr eingeklagte Nutzungsausfallentschädigung versagte ihr das Gericht allerdings. Zwar stand ihr das Gerät mehrere Wochen nicht zur Verfügung, sie verfügte allerdings über ein Ersatzgerät. Demnach war sie telefonisch ständig erreichbar. Das Gericht konnte dadurch keine fühlbare Beeinträchtigung der Frau erkennen. Die Nutzung eines Smartphones gehört nicht typischerweise zur alltäglichen Lebenshaltung und der Ausfall führt nicht zu einer Einschränkung in der eigenwirtschaftlichen Lebensführung.

Hinweis: In diesen Fragen könnte noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Wir werden sie auf dem Laufenden halten, wenn andere Gerichte gegenteilige Auffassungen vertreten.

Quelle: LG Hagen, Urt. v. 09.02.2017 – 7 S 70/16

Thema: Sonstiges