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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter von Wohn- wie auch Geschäftsräumen, Wohnungseigentümer und Verwalter, Makler, Grundstückskäufer und –verkäufer in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts.

Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsfragen, die Rechte an Grundstücken oder Teilen davon betreffen. Der Eintritt in die Eigentümerstellung kann insbesondere durch einen Kaufvertrag oder einen Erwerb in der Zwangsversteigerung erfolgen und wird durch die Eintragung in das Grundbuch vollzogen.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Weitere Bereiche sind die Rechtsbeziehungen der Grundstückseigentümer untereinander (Nachbarrecht) oder, im Fall von Wohnungseigentum, die Rechtsbeziehungen zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zu den übrigen Wohnungseigentümern oder zum Verwalter der Anlage. Soweit einzelne Rechte an einem Grundstück betroffen sind, etwa Dienstbarkeiten wie Wegerechten, geht es häufig um deren Umfang oder die Art, wie diese ausgeübt werden dürfen.

Die Überlassung ganzer Grundstücke oder Teile davon (Wohnräume, Geschäftsräume) ist Thema des Mietrechts. Dieses Gebiet wird geprägt durch eine in ständigem Wandel befindliche Rechtsprechung wie auch durch häufige rechtspolitische Eingriffe des Gesetzgebers (aktuelle Beispiele sind die Urteile des Bundesgerichtshofs zu den Schönheitsreparaturen, die Einführung des Bestellerprinzips oder die Mietpreisbremse).

Wir beraten und vertreten Sie in diesem gesamten immobilienrechtlichen Spektrum, sei es etwa bei Kauf oder Verkauf, Fragen der Verwaltung Ihrer Immobilie oder der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche. Weitere Informationen finden Sie nebenstehend.