Niederlage im Urheberrechtsstreit: Erschaffer von „The Real Badman & Robben“ darf auf Schadensersatz vom FC Bayern München hoffen
Manche deutsche Unternehmen scheinen unangreifbar – und das auch deshalb, weil man hinter ihnen eine versierte Rechtsabteilung vermutet. Dass dem nicht so ist, zeigt hier etwa nicht ein Autohersteller mit Weltruf, sondern ein Fußballverein der internationalen Königsklasse. Und so muss auch der FC Bayern München gelegentlich eine Niederlage einstecken, wie im folgenden Fall des Landgerichts München I (LG), der sich mit der Verletzung von Urheberrechten befasste.
Die Karikaturen eines Künstlers zeigten die ehemaligen FC Bayern-Spieler Arjen Robben und Franck Ribery. Ribery war darauf mit einer schwarzen Batman-Maske sowie einem Cape, Robben mit grüner Maske sowie grünen Schuhen dargestellt. Darunter stand der Slogan „The Real Badman & Robben“. Dieses Werk wurde im Jahr 2015 anlässlich des Spiels FC Bayern gegen Borussia Dortmund im Halbfinale des DFB-Pokals in der Bayern-Fankurve gezeigt. Der FC Bayern verkaufte nun Fan-Artikel mit dem gleichlautenden Slogan und Zeichnungen von den Spielern Franck Ribery und Arjen Robben in Batman-Kostümen. Dagegen wandte sich der Künstler.
Nach Auffassung des LG handelt es sich bei der durch den Künstler angefertigten Zeichnung der Profifußballer Ribery und Robben in Zusammenschau mit dem verwendeten Slogan „The Real Badman & Robben“ um ein schutzfähiges Gesamtkunstwerk im Sinne des Urhebergesetzes. Daher hat der Künstler nun auch einen Anspruch auf Auskunft zum erwirtschafteten Gewinn durch die Merchandisingprodukte. Nach Erteilung der Auskunft wird er sicherlich Schadensersatz fordern.
Hinweis: Wer Rechte anderer verletzt, muss häufig zahlen. Und das gilt auch dann, wenn man irrig davon ausging, gar keine Rechte zu verletzen.
Quelle: LG München I, Urt. v. 09.09.2020 – 21 O 15821/19