Teurer Böllerwurf: Fußballvereine dürfen Vereinsstrafen anteilig auf die Verursacher umlegen
Für einen unerlaubten Böllerwurf im Stadion musste ein Fußballfan richtig viel Geld bezahlen.
Wegen diverser Verstöße verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) gegen den 1. FC Köln eine Verbandsstrafe, die sich aus vier Einzelstrafen zu den unterschiedlichen Vergehen zusammensetzte und sich schließlich auf insgesamt 80.000 EUR belief. Auf die Strafe wurden jedoch rund 20.000 EUR angerechnet, die der Verein in die Anschaffung eines Kamerasystems zur Überwachung investiert hatte, so dass der Verein noch ca. 60.000 EUR zahlen musste.
Eine der Einzelstrafen belief sich auf 40.000 EUR. Grund hierfür war ein Fan, der bei einem Spiel einen Knallkörper gezündet hatte, der aufgrund seiner enormen Sprengkraft sogar dem Sprengstoffgesetz unterfiel. Insgesamt sieben Zuschauer wurden dabei verletzt. Der Verein forderte von dem Anhänger insgesamt etwa 30.000 EUR zurück. Das mit der Sache befasste Gericht verurteilte den Fußballfan durchaus – jedoch zur Zahlung von nur rund 20.000 EUR. Als Bemessungsgrundlage gab laut Gericht hierbei das Verhältnis der Einzelstrafe zur letztlichen Gesamtstrafe den Ausschlag.
Hinweis: Ab sofort sollten Fußballfans mit der Verwendung verbotener Pyrotechnik doppelt vorsichtig sein. Sie kann nicht nur Menschenleben gefährden, sondern neben Stadionverboten auch empfindliche Geldforderungen nach sich ziehen.
Quelle: OLG Köln, Urt. v. 09.03.2017 – 7 U 54/15
Thema: Sonstiges