Verstoß gegen Gemeinschaftsstandards: Wutbürger muss Facebook-Sperre nach Hasskommentar hinnehmen
Endlich greift auch Facebook bei Hasskommentaren deutlicher durch, wie der folgende Fall zeigt, den ein wuterfüllter User vor das Oberlandesgericht Karlsruhe brachte.
Der Mann kommentierte innerhalb von rund drei Jahren in mindestens 100 Fällen Facebook-Postings von Politikern und Medien mit dem Satz: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“ Im Jahr 2018 löschte Facebook einen Beitrag mit der Begründung, dass der User gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen habe, insbesondere gegen die Standards hinsichtlich von „Hassreden“. Zudem sperrte Facebook den Mann für 30 Tage von allen Aktivitäten. Dass der wütende Mensch den Vorwurf der Hassrede nicht sang- und klanglos hinzunehmen bereit war, verwundert nicht. Er sah das Ganze naturgemäß anders und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Doch die Einordnung des Kommentars als „Hassrede“ im Sinn der Gemeinschaftsstandards von Facebook war nach Ansicht der Richter überhaupt nicht zu beanstanden, da der Kommentar dazu aufforderte, Flüchtlinge auszuschließen und zu isolieren, was nach Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards von Facebook unzulässig ist. Der Kommentar ging auch über eine bloße Kritik und Diskussion der Einwanderungsgesetze hinaus. Facebook durfte den Mann also sperren.
Hinweis: Facebook und andere soziale Netzwerke dürfen also einen als „Hassrede“ eingestuften Kommentar löschen und den Nutzer zeitweilig sperren.
Quelle: OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.2018 – 15 W 86/18