Pandemische Betriebsbeschränkungen: Wer extreme Belastung durch Störung der Geschäftsgrundlage nicht nachweist, muss Miete weiterzahlen
Mietmängel gibt es viele. Liegt ein solcher vor, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Der folgende Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging, drehte sich ein weiteres Mal um die Frage, wie es sich hierbei mit Einschränkungen des Betriebs wegen der Corona-Pandemie verhält.