Besonderes Vertrauensverhältnis: Untervollmacht aus Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod des Hauptbevollmächtigten
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man zu Lebzeiten eine Person mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, wenn man dazu selbst nicht (mehr) in der Lage ist. Durch eine solche Vollmacht wird meist auch die Einsetzung einer rechtlichen Betreuung entbehrlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste entscheiden, ob eine Untervollmacht aus einer Vorsorgevollmacht automatisch mit dem Tod des Hauptbevollmächtigten endet.