Staatliches Ordnungsinteresse: Auch bei nicht geklärter Identität eines Elternteils muss ein Kind einen Namen haben
Wie selbstverständlich tragen wir alle unseren Nachnamen, ob den ursprünglichen Familiennamen oder den freiwillig angenommenen Namen nach einer Heirat. Aber was ist, wenn der Name des namensgebenden Elternteils nicht bekannt bzw. nicht nachgewiesen ist – welchen Namen trägt dann das Kind?