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Ehevertrag

Die Errichtung eines Ehevertrags ist schon allein deshalb in Betracht zu ziehen, weil die derzeitigen Regelungen des Gesetzgebers auf eine Vielzahl der heute gelebten Beziehungsformen nicht passen.

Nach unserer Erfahrung gibt es vor allem dann einen vertraglichen Regelungsbedarf, wenn

  • einer der Eheleute Unternehmer ist
  • eine hohe Einkommens- oder Altersdifferenz besteht
  • nur einer der Eheleute sehr vermögend ist
  • eine Erweiterung des gesetzlichen Unterhalts für den kinderbetreuenden Elternteil gewünscht wird.

Bei der Ausarbeitung eines Ehevertrages sollten Sie stets die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen. Nur ein fachlich versierter Rechtsanwalt ist in der Lage, einen für seinen Mandanten dauerhaft günstigen Ehevertrag herbeizuführen.

Eheverträge müssen notariell bestätigt werden. Einem Notar ist es jedoch rechtlich nicht gestattet, parteiisch tätig zu werden. Deshalb liegt die Erarbeitung des Vertragswerks bei Ihrem Fachanwalt für Eherecht. Unser Angebot für Sie: Entspricht der von uns entwickelte Ehevertrag Ihren Vorstellungen, begleiten wir Sie zu dem Notar Ihrer Wahl, bei dem der Ehevertrag dann protokolliert wird.

Güterstand

Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beim Scheidungsverfahren werden deshalb sämtliche Vermögenszuwächse, die in die Ehe fallen, hälftig ausgeglichen. Vermögensgegenstände, die einem der Ehegatten geschenkt wurden, die schon vor der Ehe im Vermögen waren oder die geerbt wurden, fallen in der Höhe des Wertzuwachses ebenfalls in den Zugewinn.

Abweichend vom Gesetz kann Gütertrennung vereinbart werden oder der Zugewinn, beispielsweise durch Herausnahme eines Unternehmens, modifiziert werden.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich hinsichtlich der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge kann grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen oder modifiziert werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von Regelungen zum Versorgungsausgleich, die aber unter dem Vorbehalt der familienrechtlichen Genehmigung stehen.

Unterhalt

Im Unterhaltsrecht lassen sich die Voraussetzungen, die Höhe sowie die Dauer von nachehelichen Unterhaltszahlungen regeln.
Bei hohen Einkommensverhältnissen empfiehlt es sich, gegebenenfalls den Unterhaltsanspruch auf einen Höchstbetrag zu begrenzen.

Bei betreuenden Elternteilen, die gute berufliche Aufstiegschancen haben, kann die Situation eintreten, dass nicht mehr alle aus der Betreuung der gemeinsamen Kinder resultierenden Nachteile kompensiert werden. Auch in diesem Bereich sind Anpassungen durch einen Ehevertrag möglich.