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Schlagwort: Abfluss von Geldmitteln

Geltendmachung nicht weiterverfolgt: Inkrafttreten der Pflichtteilsstrafklausel setzt tatsächlich erfolgte Zahlung voraus

Mithilfe von sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln versuchen Erblasser, den Nachlass ungekürzt dem Erben zuzuwenden. Im Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) musste geklärt werden, ob eine anfängliche Geltendmachung des Pflichtteils die Strafklausel in Kraft setzt oder ob eine solche erst dann greift, wenn dieser Ankündigung auch Tatsachen folgen – sprich, wenn der Pflichtteilsanspruch weiterverfolgt und entsprechend ausbezahlt wurde.

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