Außergewöhnliche Umstände: Verzögerung wegen Fluglotsenstreiks sind aus Gesamtverspätung zeitlich herauszurechnen
Bei der schnellen Betrachtung von Entscheidungen zu Fluggastrechten kann der Eindruck entstehen, dass man als Passagier im Fall einer Verspätung oder Annullierung Klagen eigentlich nur gewinnen kann. Doch weit gefehlt, denn dass auch Fluggesellschaften bei der Einhaltung zugesagter Flugzeiten manchmal machtlos sind, findet vor den Gerichten ebenfalls Berücksichtigung – so wie bei dieser Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (LG).