Erben verpflichtet: Wohnmobilkauf des verstorbenen Ehemannes ist auch gegenüber der erbenden Ehefrau gültig
Im Fall eines Todes stellt sich für die Angehörigen immer wieder die Frage, welche vom Erblasser abgeschlossenen Verträge weiterhin gelten und welche Verpflichtungen sich somit für die Erben ergeben.
Ein Mann hatte ein Wohnmobil bestellt und wollte sein altes dafür in Zahlung geben. Auf der Fahrt zur Abholung des neuen Wohnmobils verunglückte der Ehemann tödlich und das alte Wohnmobil erlitt einen Totalschaden. Die Ehefrau wollte das Wohnmobil nicht mehr haben und bat um Aufhebung des Vertrags. Der Verkäufer verlangte daraufhin den in den AGB vereinbarten Schadensersatz.
Das Gericht entschied, dass der Ehemann einen verbindlichen Kaufvertrag über das neue Wohnmobil abgeschlossen hatte. Nach diesem Vertrag war der Ehemann zur Abnahme des gekauften Fahrzeugs verpflichtet. Nach seinem Tod ging diese Verpflichtung auf die Ehefrau als Erbin über. Somit musste sie auch den vertraglich vereinbarten Schadensersatz zahlen.
Hinweis: Verträge enden grundsätzlich nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers, sondern gehen auf die Erben über. Nur besondere Verträge, bei denen die Vertragsleistung an die Person des Erblassers gebunden ist, enden automatisch mit dem Tod – so etwa der Arbeitsvertrag eines Verstorbenen. Die Erben sollten also prüfen, welche Verträge vorliegen und ob diese weiter gelten oder gegebenenfalls fristgerecht gekündigt werden müssen. Andernfalls sind sie für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich. Wird das Erbe hingegen ausgeschlagen, entstehen den Angehörigen auch keine Rechte und Pflichten aus diesen bestehenden Verträgen.
Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 27.08.2015 – I-28 U 159/14
Thema: Erbrecht