Die Nachrichten- und Diskussionslage beweist, dass im Jahre 2021 die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung noch lange keine Selbstverständlichkeit ist. Auch die Gerichte müssen hier immer wieder Entscheidungen treffen, um gleiches Recht durchzusetzen. So war es im Folgenden am Landgericht Memmingen (LG), einer Frau im Freizeitbereich zu ihrem Recht zu verhelfen.
Wer sich bei dem vorherrschend angespannten Wohnungsmarkt zum Wohnungswechsel entscheidet, sollte sich wirklich sicher sein. Denn ein Hin und Her wird von Vermietern in den seltensten Fällen akzeptiert, und wenn man nicht wie vereinbart das Feld räumt, kann es zudem teuer werden – so wie im folgenden Fall des Amtsgerichts Brandenburg (AG).
Die Mieter des Falls hatten ihr Mietverhältnis im September zum 31.12. gekündigt. Dann überlegten sie es sich doch anders und übermittelten den Vermietern ein Schreiben, in dem sie die Kündigung zurücknahmen. Damit hielten sie ihre Kündigung für erledigt und zogen auch nicht zum 31.12. aus, sondern erst im Juni des Folgejahres. Der Vermieter forderte nun für die Zeit von Januar bis Juni eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Marktmiete – und diese war höher als die vereinbarte Miete. Schließlich klagten die Vermieter vor dem AG – mit großem Erfolg.
Die „Rücknahme“ einer Kündigung ist nur einvernehmlich möglich. Der Vermieter konnte eine Nutzungsentschädigung verlangen und dabei statt der vereinbarten Miete die ortsübliche Marktmiete verlangen – jene Miete, die im Fall einer Neuvermietung erzielt werden kann. Die konkrete Höhe dieser „Marktmiete“ kann im Zweifel durch das Gericht auch im Wege einer Schätzung ermittelt werden. Die Miete wird dann anhand des örtlichen Mietspiegels ermittelt, häufig zuzüglich eines Zuschlags von 10 %.
Hinweis: Ein Mieter, der nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht auszieht, läuft also Gefahr, mehr bezahlen zu müssen als die bisher geschuldete Miete – vom Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung ganz zu schweigen.
Quelle: AG Brandenburg, Urt. v. 16.06.2021 – 31 C 51/20
Wenn ein oder mehere Erben sich weigern, an der Wertermittlung des Nachlasses mitzuwirken, greift das Nachlassgericht mit einer entsprechenden Schätzung ein. Dass aber auch für das Gericht gilt, sich hierfür auf handfeste Ergebnisse eigener Ermittlungen zu stützen, zeigt das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG).
Bestanden laut Gutachten an einem durch einen Unfall beschädigten Fahrzeug Vorschäden, liegt die gegenteilige Beweislast beim betreffenden Halter. Beim Erstbesitz sollte dies ein Leichtes sein, doch wie verhält es sich mit der Beweis- und Darlegungslast, wenn das Fahrzeug zuvor einem anderen gehört hat? Das Oberlandesgericht Bremen (OLG) musste diese Zwickmühle lösen.
Schwerbehinderten Arbeitnehmern zu kündigen, ist ein zu Recht schwieriges Unterfangen. Dabei muss das Integrationsamt der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zustimmen, da diese sonst unwirksam ist. Im Folgenden musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden, ob eine solche Zustimmung nach einem erfolgreichen Widerspruch automatisch als aufgehoben gilt.
Wenn Eltern ihre Erziehungsvorstellungen gegen den Willen eines Heranwachsenden durchsetzen wollen, ist das nicht immer leicht. Umso schwieriger ist es, wenn die Eltern getrennt leben und nicht an einem Strang ziehen. Unter solchen Umständen musste sich das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) mit einem 15-Jährigen befassen, der sich weigerte, den Umgang mit seinem Vater auszuüben.
Wer ein Medikament verschrieben bekommt, verlässt sich zum einen nicht nur auf die Wirksamkeit zur Bekämpfung des Leidens, sondern zum anderen vor allem auch darauf, dass es keine zusätzlichen Schäden anrichtet, die über bekannte Nebenwirkungen hinausgehen. Im folgenden Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu bewerten hatte, waren die mutmaßlichen Folgen so schlimm, dass die mittlerweile krebserkrankte Klägerin den Hersteller auf Auskunft zu Wirkungen und Nebenwirkungen verklagte.
Wird ein Haus samt bestehenden Mietverhältnissen verkauft, stellt sich immer wieder die Frage, was mit der von den Bestandsmietern bereits gezahlten Kaution passiert. Das Landgericht Köln (LG) musste darüber befinden, ob die Kaution einfach mit ausstehenden Ansprüchen des Altbesitzers verrechnet werden darf.
Wieder einmal war die Auslegung eines Testaments Grund für eine gerichtliche Auseinandersetzung. In dem Fall ging es den Erben um die Frage, ob das gemeinschaftliche Testament der Eltern eine Vor- und Nacherbschaft beinhaltete. Darauf musste das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) eine Antwort finden.
Der folgende Verkehrsrechtsfall drehte sich um die Frage, wann ein Nutzungsausfall zu zahlen ist, wenn ein Geschädigter nicht in der Lage ist, den notwendigen Neuwagenkauf eigenständig vorzufinanzieren, und zu diesem Zwecke auch nicht willens ist, zur Entlastung der Gegenseite die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Das Landgericht Köln (LG) war daher gefragt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.