Einladungen zu Facebook: „Freunde-finden“-Funktion verstößt gegen allgemeines deutsches Recht
Unternehmen dürfen nicht ohne weiteres Werbemails an Endverbraucher senden. Das gilt nun auch für Facebook.
Meldet man sich bei Facebook an, kann unter der bereitgestellten Funktion „Freunde finden“ die E-Mail-Adressdatei des PCs oder Handys an Facebook übertragen werden. Sodann werden Einladungen auch an bisher nicht registrierte Nutzer von Facebook per E-Mail versendet. Gegen diese Vorgehensweise wurde nun geklagt – und das erfolgreich. Einladungs-E-Mails von Facebook an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung dar. Die Einladungs-E-Mails sind Werbung, auch wenn ihre Versendung durch den bei Facebook registrierten Nutzer ausgelöst wird.
Hinweis: Die Einladungs-E-Mails werden vom Empfänger nicht als private Mitteilung, sondern als Werbung verstanden. Und dafür gelten auch für Facebook die allgemeinen deutschen Regeln.
Quelle: BGH, Urt. v. 14.01.2016 – I ZR 65/14
Thema: Sonstiges