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Schlagwort: Beschl. v. 03.02.2023 – 13 UF 40/22

Abzugspositionen beim Kindesunterhalt: Allen Kindern eines Vaters steht derselbe geringe Unterhalt zu

2012 hatte ein Vater sich durch einen gerichtlichen Vergleich verpflichtet, seinen beiden Kindern je 200 EUR Unterhalt zu zahlen. Als er ein Haus auf Kredit kaufte, ein weiteres Kind bekam und erkrankte, versuchte er mit diesen Argumenten vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) nun, den Unterhalt für die ersten beiden Kinder noch weiter reduzieren zu lassen.

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