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Schlagwort: E

Europäisches Nachlasszeugnis: Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind antragsberechtigt

Ein Mittel zur Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung ist das sogenannte europäische Nachlasszeugnis, das von der mit der Erbsache befassten Behörde ausgestellt wird, und mit dem Erben ihren Status in anderen Mitgliedstaaten nachweisen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine mit der Nachlasssache betraute Notarin in Polen berechtigt ist, einen Antrag auf Erteilung eines solchen Nachlasszeugnisses zu stellen.

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