Betriebsgefahr des Fahrzeugs: Haftungsverteilung bei Kollision an einer Tankstellenausfahrt
Wenn man nur rechts abbiegen darf, ist es doch wohl logisch, dass man seinen Blick nach links richtet, bevor man sich in den Fließverkehr einfädelt. Wer sich da zusätzlich rechts neben einen einreiht, ist ja wohl selbst schuld, wenn er zu Schaden kommt, sobald man anfährt! Oder etwa nicht? Das Landgericht Wiesbaden (LG) musste in diesem Fall Recht sprechen – und man ahnt, dass es ganz so schlicht nicht urteilte.