Regelbeurteilungen: Beamte müssen allgemeines Ankreuzverfahren akzeptieren
Beamte müssen beurteilt werden, so steht es schon im Gesetz. Leider steht dort nicht, wie dieses im Einzelfall zu geschehen hat – und deshalb kommt es immer wieder zu Streitigkeiten.
Es geht um Beamte des gehobenen Dienstes bei Bundesbehörden. Ihre Regelbeurteilungen wurden im Wege des Ankreuzverfahrens – also ohne jegliche individuelle textliche Begründung – erstellt. Dagegen wollten sie sich wehren und zogen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses urteilte nun, dass dienstliche Beurteilungen hinsichtlich der Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen auch im Ankreuzverfahren erstellt werden dürfen. Nur die sich aus den Einzelbewertungen ergebenden Gesamturteile müssen gesondert begründet werden, denn der Beamte muss erkennen können, wie sich die Gesamtnote aus den Einzelnoten zusammensetzt.
Hinweis: Für eine Stellen- oder Dienstpostenbewertung reicht es allerdings aus, den Schweregrad der wahrgenommenen Aufgaben einzuordnen. Besondere Ausführungen sind in der dienstlichen Beurteilung nicht erforderlich.
Quelle: BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 – 2 C 13.14
Thema: Arbeitsrecht