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Schlagwort: Hausratversicherungen

Immobilienversicherungen

Immobilienversicherungen

Grundstückseigentümer benötigen – über die allgemein verbreiteten Hausrat- und Haftpflichtversicherungen hinaus – finanzielle Absicherung gegen die typischen Risiken, insbesondere eine Gebäudeversicherung gegen Unwetter- oder Brandschäden und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wegen der gesetzlichen Haftungsrisiken, die jedem Grundstücksbesitzer drohen, beispielsweise wegen baulicher Mängel oder nicht erfüllter Verkehrssicherungspflichten.

Bei der Gebäudeversicherung können Risiken alleine oder in Kombination versichert werden (Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel). Weitere Elementarschäden können zusätzlich mitversichert werden, ebenso sonstige typische Risiken wie beispielsweise Überspannungsschäden. Die Gebäudeversicherung wird mittels des sog. „gleitenden Neuwertfaktors“ dynamisiert und damit an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme verantwortlich, ansonsten besteht eine sog. Unterdeckung, die den Versicherer im Schadensfall zu einer Kürzung der Versicherungsleistung berechtigen kann. Für Versicherungsnehmer ist es insofern günstig, wenn der Versicherer in den Vertragsbedingungen bereits auf dieses Recht verzichtet (sog. Unterdeckungsverzicht).

Im Totalschadenfall hat der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert kann verlangt werden, sobald der Versicherungsnehmer den Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betreibt.

Bei vermietetem Eigentum, gerade soweit Wohnungseigentum betroffen ist, sollte eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die das Risiko durch von Mietern verursachte Schäden abdeckt. Auch im nachbarrechtlichen Bereich gibt es diverse Haftungsrisiken, die möglichst versichert werden sollten.

Gerne beraten und vertreten wir Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrem Versicherer nach einem Schadensfall.

Versicherungsrecht
  • Rechtsanwalt Peter Kania

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