Hilfe beim Vererben: In welchen Fällen es sinnvoll ist, eine Testamentsvollstreckung zu bestimmen
Insbesondere bei einer Vielzahl von Erben oder einer komplizierten Erbmasse kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Ein Testamentsvollstrecker handelt als neutraler Dritter und sollte die Interessen aller Beteiligten im Auge behalten. Daher empfiehlt es sich, einen neutralen Freund oder Vertrauten als Testamentsvollstrecker zu bestimmen – nicht einen der Erben. Darüber hinaus sollte die Person Kenntnisse in erb- und steuerrechtlichen Angelegenheiten haben, um die Tätigkeit optimal ausüben zu können. Daher eignen sich hierzu insbesondere berufsmäßige Testamentsvollstrecker wie zum Beispiel spezialisierte Rechtsanwälte. Die genauen Befugnisse des Testamentsvollstreckers werden durch das Testament bestimmt. Der Erblasser sollte diesbezüglich also detaillierte Angaben machen. Grundsätzlich werden zwei Arten der Testamentsvollstreckung unterschieden:
die Auseinandersetzungsvollstreckung, bei der es lediglich um die Aufteilung des Nachlasses und die Begleichung der Erbschaftsteuer geht, und die Dauertestamentsvollstreckung, die sich vor allem dann anbietet, wenn es minderjährige oder behinderte Erben gibt oder eine Stiftung oder ein Unternehmen langzeitig verwaltet werden sollen.
In jedem Fall ist der Testamentsvollstrecker gesetzlich verpflichtet, unverzüglich ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und den Erben regelmäßig Auskunft über den Sachstand zu geben. Zudem haftet er gegebenenfalls für Fehlentscheidungen.
Nachteilig bei der Testamentsvollstreckung ist vor allem, dass ein Testamentsvollstrecker grundsätzlich vergütet werden muss. Die Vergütung kann im Testament bestimmt werden oder richtet sich nach den einschlägigen Tabellen wie der Rheinischen Tabelle und liegt üblicherweise bei etwa 1-3 % des Nachlasses. Die Erben können sich bei einer Testamentsvollstreckung zudem ausgeschlossen fühlen, da der Testamentsvollstrecker selbständig ohne ihre Zustimmung handeln kann und auch nicht der Kontrolle des Nachlassgerichts unterliegt. Dies kann jedoch vermieden werden, wenn der Testamentsvollstrecker entsprechend feinfühlig und professionell vorgeht.
Eine Testamentsvollstreckung hat den Vorteil, dass der Wille des Erblassers genau so umgesetzt wird, wie er es gewünscht hat, und zudem Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Darüber hinaus wird die Arbeitsbelastung für die Erben minimiert und – vor allem bei einem erfahrenen Testamentsvollstrecker – gewährleistet, dass die rechtlichen Vorgaben und Pflichten eingehalten werden.
Hinweis: Ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, hängt somit ganz davon ab, wie der Nachlass beschaffen ist. Gerade bei einem komplexen Nachlass und/oder schutzbedürftigen Erben sollte über einen professionellen Testamentsvollstrecker rechtzeitig nachgedacht werden.
Thema: Erbrecht