Entwertete Reise: Bundesgerichtshof erkennt Ansprüche wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ an
Das ist neu: Wenn eine Urlaubsreise so richtig mies war, kann es jetzt auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geben.
Ein Mann buchte eine Reise in ein Hotel mit Meerblick in Antalya. Das Hotel war allerdings überbucht und die ersten drei Tage musste er in einem anderen Hotel wohnen. Dort gab es keinen Meerblick, dafür aber schwerwiegende hygienische Mängel. Nun verlangte er eine Minderung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Tatsächlich gab es nicht nur Minderungsansprüche, sondern auch eine Entschädigung von 600 EUR wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Es ist nach den Richtern zwar zutreffend, dass der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung voraussetzt, dass nicht nur einzelne Reiseleistungen oder Reisetage, sondern die Reise insgesamt erheblich beeinträchtigt worden ist. Dies hängt jedoch nicht davon ab, ob die Minderung des Reisepreises wegen einzelner Leistungen einen bestimmten Mindestprozentsatz des gesamten Reisepreises übersteigt. Und das war hier gegeben.
Hinweis: Bei Mängeln an einer Reiseleistung ist es fast immer elementar wichtig, die Mängel noch vor Ort zu rügen und auf Abhilfe zu drängen. Das sollten Betroffene stets beweissicher erledigen.
Quelle: BGH, Urt. v. 21.11.2017 – X ZR 111/16
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