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Schlagwort: Oberlandesgerichts Köln – 20 W 94/13

Erstattung von Aufwendungen für Grabpflegekosten

Urteil des Oberlandesgerichts Köln – 20 W 94/13 – Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob Erben für die Grabpflege aufkommen müssen.

Das Oberlandesgericht hat sich der herrschenden Lehre und Rechtsprechung angeschlossen und bestätigt, dass Grabpflegekosten getrennt von den „reinen Bestattungskosten“ zu bewerten sind. Grabpflegekosten gehören danach nicht zu den Kosten der Beerdigung. Die Beerdigung ist mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen; die Grabpflege beruht daher nicht auf einer Rechtspflicht der Erben, sondern auf einer sittlichen Verpflichtung der nahen Angehörigen.

Etwas anderes gilt selbstverständlich, wenn die Kostentragung durch den Erblasser geregelt wurde. Je nach Art der Anordnung können die Grabpflegekosten dann als Nachlassverbindlichkeit gewertet werden.

Autor: Rechtsanwalt Peter Kania