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Schlagwort: Pflegeversicherungsvertrag

Private Pflegeversicherung

Private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung folgt in der Regel der Krankenversicherung, so dass 90 % der Bevölkerung als gesetzlich Krankenversicherte auch gesetzlich pflegeversichert sind. Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, hat bei seinem privaten Krankenversicherer auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Versicherer sind umgekehrt zum Abschluss eines Pflegeversicherungsvertrags verpflichtet.

Die Versicherungsbedingungen entsprechen größtenteils den Regelungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie sind in der Regel angelehnt an die vom Verband der privaten Krankenversicherer vorgeschlagenen Musterbedingungen (z.B. MB/PPV 2015). Im Einzelfall ist selbstverständlich anhand der zum Vertrag vereinbarten Bedingungen näher zu prüfen, welche Leistungen dem Versicherungsnehmer zustehen.

In Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung ist die Besonderheit zu beachten, dass nicht der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet ist, sondern der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit (§ 51 Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz – SGG). Geht es also um abgelehnte Kosten – beispielsweise für den Einbau eines Treppenliftes – durch den privaten Pflegeversicherer, ist Klage beim Sozialgericht zu erheben.

Versicherungsrecht
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