Ortsübliche Kosten: Sozialhilfeträger nicht zu Übernahme von Bestattungskosten für Beerdigung im Ausland verpflichtet
Auch mittellos Verstorbenen soll hierzulande eine angemessene Bestattung gewährleistet werden. Was darunter zu verstehen ist – also welche Kosten damit abgedeckt sind oder eben oberhalb dieses Mindestanspruchs liegen -, musste im folgenden Fall das Sächsische Landessozialgericht (LSG) auf Betreiben der Eltern eines Verstorbenen klären.