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Schlagwort: Teilverfügung

Enterbung trotz Verzeihung: Unwirksamkeit von Pflichtteilsentzug macht Enterbung nicht automatisch unwirksam

Ein Erblasser hat unter gewissen Voraussetzungen das Recht, den Berechtigten den Pflichtteil zu entziehen. Bringt der Erblasser später zum Ausdruck, dass er die Verfehlung nicht mehr als so schwerwiegend betrachtet, spricht man von einer Verzeihung, die den Pflichtteilsentzug unwirksam macht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Unwirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung durch Verzeihung auch gleichzeitig zur Unwirksamkeit einer Enterbung führt.

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