Testament ist kein Kunstwerk: Eine Kombination aus Worten und Pfeildiagrammen ist als letzter Wille unwirksam
Bei selbstverfassten, handschriftlichen Testamenten werden von den Erblassern immer wieder kreative Möglichkeiten gefunden, ihren letzten Willen zu gestalten. Dabei stellt sich jedoch häufig die Frage, ob diese Testamente dann auch wirksam sind.
Ein Mann lebte von seiner Ehefrau getrennt mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Als er starb, hinterließ er ein Testament, in dem er neben einigen Sätzen ein Diagramm aufmalte und es unterschrieb. Die Lebensgefährtin war der Meinung, dass sie und einige andere Verwandte dadurch als Erben eingesetzt worden waren. Die Ehefrau hielt das Testament hingegen für unwirksam.
Das Gericht sah die Kombination aus handschriftlichen Worten und Pfeildiagramm als unzulässig an, da eine Überprüfung der Echtheit – etwa durch einen Schriftsachverständigen – bei Zeichnungen nicht möglich ist. Zudem ging aus dem Diagramm nicht hervor, welche Person der Erblasser in welcher Art und Weise (z.B. als Vor- oder Nacherbe) bedenken wollte. Das Gericht gab somit der Ehefrau Recht, erklärte das Testament für unwirksam und ordnete die gesetzliche Erbfolge an.
Hinweis: Besonders bei selbstverfassten Testamenten sollte möglichst auf eine ungewöhnliche Gestaltung verzichtet werden, da diese zur Unwirksamkeit des Testaments führen kann und der Wille des Erblassers dann keine Beachtung findet.
Quelle: OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 11.02.2013 – 20 W 542/11
Thema: Erbrecht