Unternehmererbrecht
Das Unternehmererbrecht zählt zu den anspruchsvollsten Gebieten des Erbrechts. Der Vielzahl und Komplexität der zu beachtenden Faktoren entsprechen wir durch ein Vorgehen in mehreren Schritten.
Grundlagen der gemeinsamen Erarbeitung einer nachhaltig vorteilhaften letztwilligen Verfügung sind zunächst eine sorgfältige Analyse der konkreten Lebenssituation des Unternehmers und seiner Familie sowie eine sachgerechte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Soweit möglich sind bei der wirtschaftlichen Betrachtung über die aktuelle Situation hinaus auch absehbare zukünftige markt- und unternehmensseitige Entwicklungen in den Blick zu nehmen.
Auf dieser Basis erarbeiten wir im nächsten Schritt ein Gesamtkonzept, in dem die umfangreichen Regelungen des Erbrechts, Familienrechts, Handelsrechts, Gesellschaftsrecht und Steuerrechts ganzheitlich und ausgewogen berücksichtigt sind.
Das von uns entwickelte Basiskonzept enthält in der Regel unterschiedliche Optionen, aus denen im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die Lösung ausgewählt wird, die den Wünschen und Zielen unseres Mandanten optimal entspricht. Nach der weiteren Konkretisierung dieser Lösung können die Ergebnisse anschließend zu einem tragfähigen Schlussdokument verdichtet werden.
Ganzheitliche Kompetenz und Erfahrung zählen
Als etablierte Fachanwaltskanzlei und mit unserem breiten Leistungsspektrum verfügen wir über die Voraussetzungen, dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden. Dabei bündeln wir die in der Kanzlei vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen und kooperieren mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Als eingespieltes Kompetenzteam stehen Ihren zur Verfügung:
Rechtsanwalt Peter Kania, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Rainer Tschersich, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.