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Schlagwort: Urt. v. 06.12.2022 – 3 U 132/21

Beibehaltung der Ausführungsart: Schönheitsreparaturklauseln führen auch im Gewerbemietrecht schnell zur Unwirksamkeit

Dass in gängigen Mietvertragsklauseln im Wohnraummietrecht viele Schönheitsreparaturklauseln unwirksam sind, ist mittlerweile bekannt. Ebenso bekannt ist es auch, dass sich Wohnraum- und Gewerbemietrecht in einigen, aber entscheidenden Punkten unterscheiden, allen voran die Kündigungsbedingungen. Dennoch weisen sie auch Gemeinsamkeiten auf, wie das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) im Folgenden dargelegt hat.

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