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Schlagwort: Urt. v. 13.02.2023 – 12 U 1770/21

Würde Kapazitäten sprengen: Straßenbaubehörde trifft nach Verfüllen von Frostschäden keine engmaschige Kontrollpflicht

Wer aufgrund eines Straßenschadens auf öffentlichem Grund zu Schaden kommt, kommt nicht zu Unrecht auf den Gedanken, die zuständige Behörde wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung in Haftung zu nehmen. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) musste sich genau deshalb damit befassen, ob, wann und wie oft eine solche Behörde Kontrollen durchführen muss, ob angeordnete Reparaturen ordnungsgemäß ausgeführt wurden bzw. Bestand haben.

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