Neutralität und Unparteilichkeit: Hessen untersagt das Tragen eines Kopftuchs in richterlichen Funktionen
Im Bundesland Hessen regelt nun ein Erlass, wann in der Justiz aus religiösen Gründen ein Kopftuch getragen werden darf und wann nicht.
Sobald sie auf der Richterbank sitzen und Sitzungsleitungen sowie Beweisaufnahmen durchführen oder Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen, dürfen Rechtsreferendarinnen in Hessen bei Verhandlungen im Gerichtssaal kein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen. Dagegen ging eine Referendarin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor – vergeblich. Denn dieser Eingriff in ihre Grundrechte während bestimmter Tätigkeiten im Rechtsreferendariat war mit dem Kopftuchverbot zeitlich und örtlich begrenzt. Die weitaus überwiegenden Teile der Ausbildung waren davon nicht betroffen. Richter müssen unparteiisch und neutral sein. Und das gilt auch für Rechtsreferendare.
Hinweis: Die Rechtsreferendarin ist also mit ihrem Eilantrag gegen das Kopftuchverbot in der hessischen Justiz gescheitert. Wenn religiöse Zeichen verboten werden sollen, dann generell und am besten ohne einen aktuellen Anlass.
Quelle: BVerfG, Urt. v. 27.06.2017 – 2 BvR 1333/17
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