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Schlagwort: Verletztenrente

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Das Risiko eines Unfalles kann – neben der gesetzlichen Unfallversicherung, die für Arbeits- und Wegeunfälle gilt – auch durch einen private Unfallversicherung abgesichert werden. Dabei muss es sich nicht um einen Arbeitsunfall handeln, sondern es können auch andere Unfallrisiken versichert werden.

Vor allem sind Leistungen bei Invalidität versichert. Invalidität liegt vor, wenn der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit geführt hat. Der Invaliditätsgrad wird nach festen Prozentsätzen bestimmt („Gliedertaxe“). Die Berechnung erfolgt auf Basis der versicherten Summe. Gegebenenfalls ist eine sog. progressive Invaliditätsstaffel vereinbart, welche die Leistung bei mehreren Beeinträchtigungen erhöht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen im Vertrag, die im Einzelfall genau zu prüfen sind.

Wichtig für den Anspruch auf eine Versicherungsleistung ist in jedem Fall, dass die Invalidität spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten auch ärztlich festgestellt und geltend gemacht wird. Spätfolgen einer Verletzung sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auf diese Fristen ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Versicherer dringend zu achten. Gerne unterstützen wir Sie in solchen Fällen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Versicherer.

Versicherungsrecht
  • Rechtsanwalt Peter Kania

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