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Schlagwort: Zeugungsvorgang

Unterhaltsbefreiter Samenspender: Mutter muss 30.000 EUR Unterhaltsvorschuss zurückerstatten

Kindesunterhalt ist eigentlich unverzichtbar. Diesen können Eltern auch nicht durch eine Vereinbarung umgehen, durch die das Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert. Möglich ist jedoch eine „Freistellung“, mit der sich die Mutter zum Beispiel im Fall einer Samenspende verpflichtet, den Unterhalt anstelle des Vaters zu übernehmen. An einer solchen Freistellungsvereinbarung fehlte es im folgenden Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zwar – doch die Basis, auf der die Samenspende zustande kam, sprach eindeutig für den Spender.

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