Elternrecht bei Kontaktverweigerung: 16-Jährige kann Auskünfte an den Vater nur zum Teil verhindern
Wenn ein Elternteil mit gerichtlicher Billigung gar keinen Umgangskontakt zu seinem Kind hat, steht ihm zumindest ein Auskunftsanspruch gegen den anderen Elternteil zu. So war es im Fall von Eltern, die sich 2011 getrennt hatten und viele Jahre über den Aufenthalt ihrer Töchter gestritten hatten. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) war gefragt.