Skip to main content

Sexualstrafrecht

Als Sexualstraftaten werden alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bezeichnet. Im Falle einer Verurteilung für eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung droht dem Täter meistens eine Freiheitsstrafe. Das Sexualstrafrecht ist ein besonderes Gebiet im Strafrecht. Überwiegend gibt es hier keine Zeugen. Es steht Aussage gegen Aussage.

Ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war oder nicht, können nur der Beschuldigte selbst und das (vermeintliche) Opfer sagen.

Die Beherrschung der Aussagepsychologie und der Technik der Zeugenbefragung trägt wesentlich zum Erfolg bei Sexualstraftaten bei. Häufig werden bereits vor und nach Klageerhebung aussagepsychologische Gutachten darüber eingeholt, ob die Angaben der Beteiligten der Wahrheit entsprechen.

Wir vertreten im Bereich des Sexualstrafverfahrens sowohl Täter als auch Opfer.

Selbstverständlich besteht in diesem hochsensiblen Gebiet wie auch in den anderen Verfahren strikte Diskretion.