Bitte Abstand halten: Nachbarn dürfen auf Entfernung einer zu nah angebrachten Wärmepumpe bestehen
Die Vorschriften des Bauordnungsrechts sollten von Nachbarn stets eingehalten werden – sonst wird es teuer.
Eine Wärmepumpe wurde in 2 m Entfernung zum Nachbargrundstück betrieben. Die Nachbarn verlangten nun, dass diese Wärmepumpe beseitigt wird, da von ihr eine erhebliche Lärmbelästigung ausging. Die Abstandsfläche von mindestens 3 m sei nicht eingehalten worden. Schließlich klagten die Nachbarn ihren Beseitigungsanspruch ein – mit Erfolg.
Tatsächlich musste die Wärmepumpe entfernt werden. Dabei kam es nicht auf die Dimension der Anlage an, sondern auf die Emissionen, die sie verursachte.
Hinweis: Der Beseitigungsanspruch setzte kein Verschulden der Betreiber der Wärmepumpe voraus. Die Pumpe muss mindestens 3 m Abstand zum Nachbargrundstück haben, anderenfalls gibt es einen Beseitigungsanspruch.
Quelle: OLG Nürnberg, Urt. v. 30.01.2017 – 14 U 2612/15
Thema: Mietrecht