Corona-Pandemie: Rückzahlung der Hotelkosten trotz Buchung eines nichtstornierbaren Tarifs
Die Folgen der Corona-Pandemie beschäftigen immer noch die Gerichte – in diesem Fall den Bundesgerichtshof (BGH). Dabei ging es einmal mehr um die Stornierung einer gebuchten und bezahlten Reise, deren Antritt in eine pandemische Hochphase fiel. Die Frage war nun, welche Bedeutung die Tatsache mit sich bringt, sich für einen nicht stornierbaren Tarif entschieden zu haben: Muss man sich dann einfach auf einen anderen Termin vertrösten lassen?