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Schlagwort: Erfüllung

Bargeldlose Zahlungszeiten: Barvermögen ist das, was man kurzfristig in Bargeld umwandeln oder stattdessen nutzen kann

In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) stritten die Parteien um die Erfüllung eines Vermächtnisses. Die Kernfrage war hierbei, was in den heutigen Zeiten eigentlich unter dem Begriff „Barvermögen“ zu verstehen sei. Das, was wir in den Hosen- und Handtaschen bereits mit uns herumtragen, oder auch das, was wir kurzfristig dahin verfrachten könnten? Lesen Sie hier die Antwort.

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Sittenwidrige Testamentsbedingung: Ein Erbe darf nicht an die halbjährliche Besuchspflicht der Enkel geknüpft werden

In Testamenten werden den Erben immer wieder Bedingungen gestellt, ohne deren Erfüllung sie nicht zu Erben werden. Das jedoch nicht jede Bedingung zulässig ist, beweist das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).


Ein Mann hatte in seinem handschriftlichen Testament angeordnet, dass seine Enkel neben seiner Frau und seinem Sohn zu seinen Erben würden, „aber nur dann, wenn sie mich regelmäßig d.h. mindestens 6-mal im Jahr besuchen“. Von dieser Regelung wussten die Enkel auch, besuchten ihn jedoch nur einmal pro Jahr. Nach seinem Tod verweigerte die Ehefrau den Enkeln daher ihren Erbteil.

Das OLG stellte sich jedoch auf die Seite der Enkel. Es ging davon aus, dass die Bedingung, die die Erbenstellung der Enkel von der Erfüllung einer ihnen auferlegten Besuchspflicht abhängig macht, sittenwidrig und damit nichtig ist. Nach Ansicht des Gerichts sei zwar nichts gegen den Wunsch des Erblassers einzuwenden, seine Enkelkinder in regelmäßigen Abständen bei sich zu Hause zu sehen. Jedoch hatte der Erblasser in diesem Fall durch die Formulierung im Testament in die Entschließungsfreiheit der Enkelkinder eingegriffen.

Hinweis: Grundsätzlich darf ein Erblasser die Erbfolge (abgesehen von Pflichtteilen) frei gestalten und auch an Bedingungen knüpfen. Die Sittenwidrigkeit solcher Bedingung kann nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen angenommen werden, die im Einzelfall zu prüfen sind. Dabei müssen Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass der Erblasser durch einen wirtschaftlichen Anreiz in einer gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verstoßenden Weise ein bestimmtes Verhalten zu „erkaufen“ sucht.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 05.02.2019 – 20 W 98/18

Thema: Erbrecht

Unseriöses Arbeitszeugnis: Zwangsgeld für schräg unterschreibenden Arbeitgeber nach vorhergehendem Gerichtsverfahren

Es gibt Arbeitgeber, die partout nicht bereit sind, ein ordnungsgemäßes Zeugnis auszustellen.

Obwohl sich der Arbeitgeber dieses Falls bereits in einem Gerichtsverfahren zu einer Zeugniserteilung verpflichtet hatte, sorgte er weiterhin für Ärger. Denn er unterschrieb das Zeugnis auf eine sehr ungewöhnliche Art: Die Unterschrift war in einem Winkel von ca. 30° von links oben nach rechts unten gesetzt worden. Damit war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden und beantragte die Festsetzung eines Zwangsgeldes – und das verhängte das Gericht auch. Es ist möglich, in einem Vergleich bestimmte Vorgaben an ein zu erteilendes Arbeitszeugnis festzulegen. Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Und hier hatte der Arbeitgeber kein ordnungsgemäßes Zeugnis erteilt. Die Unterschrift unter ein Zeugnis muss so erfolgen, wie der Unterzeichnende gewöhnlich unterschreibt. Eine quer zum Zeugnistext verlaufende Unterschrift begründet Zweifel an dessen Ernsthaftigkeit.

Hinweis: Selbstverständlich können sich Arbeitgeber mit ausgeschiedenen Arbeitnehmern über ein Zeugnis streiten – wirtschaftlich sinnvoll ist dies jedoch in keinem Fall.

Quelle: LAG Hamm, Beschl. v. 27.07.2016 – 4 Ta 118/16
zum Thema: Arbeitsrecht