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Schlagwort: fluggast

Kein Schaden, kein Geld: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn trotz Flugverspätung kein Zeitverlust entsteht

Wer einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Weil es jedoch naturgemäß sehr unterschiedliche Empfindungen geben kann, wann ein Schaden überhaupt auftritt und somit auch ersatzfähig ist, müssen Gerichte entscheiden, ab wann ein infrage stehender Anspruch eintritt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wandte sich hier an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der den erlittenen Schaden durch eine Flugverspätung einschätzen musste.

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Irrtümliche Visumspflicht: EuGH schließt Ausgleichsansprüche nach einer Beförderungsverweigerung nicht generell aus

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er bekanntlich was erleben. Ein böses Erwachen aus den schönen Urlaubsträumen kann beispielsweise dann drohen, wenn wichtige Reisedokumente vergessen wurden. Was aber passiert, wenn die Vorlage von Dokumenten gar nicht nötig gewesen wäre und die Reise somit nicht hätte unterbleiben müssen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt hierauf eine Antwort.

Ein kasachischer Staatsangehöriger wollte von Zypern aus mit einer rumänischen Fluggesellschaft nach Rumänien reisen. Er hatte sämtliche erforderlichen Dokumente dabei, trotzdem wurde ihm die Einreise nach Rumänien verweigert. Die Angestellten der Fluggesellschaft teilten ihm nämlich mit, dass er ohne ein nationales Visum nicht nach Rumänien einreisen könne. Das war jedoch objektiv falsch. Deshalb verlangte der Mann Ersatz des Schadens, der ihm infolge der Nichtbeförderung entstanden war.

Der EuGH musste beurteilen, ob in solcherlei Fällen Ausgleichszahlungen überhaupt in Betracht kommen. Dabei gelangte er zu der Auffassung, dass die Begründung für die Beförderungsverweigerung, angeblich unzureichende Reisedokumente vorgelegt zu haben, nicht grundsätzlich alle Ausgleichsansprüche des Fluggasts ausschließe. Es liefe nämlich dem Zweck der EU-Verordnung zuwider, wenn Luftfahrtunternehmen einseitig und abschließend beurteilen und entscheiden dürften, ob Gründe für eine Nichtbeförderung überhaupt vorlägen. Was die Gesamtbewertung dieses Falls angeht, ist daher nun das national zuständige Gericht gefragt. Erst dieses kann die entscheidende Frage final beantworten, ob für die Nichtbeförderung vertretbare Gründe vorlagen – oder eben nicht.

Hinweis: Alleine die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil angebliche Reisedokumente fehlen, schließt nicht grundsätzlich Ausgleichszahlungen aus. Es kommt auf den Einzelfall an.
 
 

Quelle: EuGH, Urt. v. 30.04.2020 – C-584/18

Thema: Sonstiges

Fluggastrechteverordnung: Recht auf Ausgleichszahlungen bei gravierenden Vorverlegungen

Mittlerweile steht fest, dass Reisende bei erheblichen Verspätungen eines Flugs, für die die Fluggesellschaften verantwortlich sind, Schadensersatzforderungen geltend machen können. Aber gilt das auch, wenn ein Flug vorverlegt wird?

Im Urteilsfall ging es um eine Flugreise nach Fuerteventura und zurück. Der Rückflug war für den 05.11.2012 um 17.25 Uhr geplant. Drei Tage zuvor informierte die Fluggesellschaft die Reisenden darüber, dass der Flug auf 8.30 Uhr vorverlegt worden sei. Die Passagiere waren nun der Ansicht, dass die Vorverlegung um gut neun Stunden eine Verpflichtung zur Ausgleichszahlung begründen würde. Sie verlangten die Zahlung von jeweils 400 EUR nach der Fluggastrechteverordnung – schließlich fehlte ihnen ja fast ein halber Urlaubstag. Die Reisenden bekamen Recht, denn eine solch gravierende Vorverlegung ist mit einer Annullierung des ursprünglichen Flugs gleichzusetzen. Und dafür gibt es eben Geld.

Hinweis: Die mehr als geringfügige Vorverlegung eines geplanten Flugs kann einer Annullierung des Flugs gleichkommen, weshalb ein Ausgleichsanspruch für die Flugpassagiere begründet sein kann.

Quelle: BGH, Urt. v. 09.06.2015 – X ZR 59/14