Wir vertreten Sie auch in Bußgeldverfahren außerhalb des Verkehrsrechts. Zu nennen sind hier Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen die Handwerksordnung, das Gaststättengesetz NRW, das Hundegesetz NRW, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wir vertreten Sie auch in allen anderen Verfahren.
Wie auch in Strafsachen gilt in Ordnungswidrigkeitenverfahren:
Sollten Sie einen Anhörungsbogen erhalten, wenden Sie sich direkt an Ihren Rechtsanwalt. Geben Sie auf keinen Fall selbst eine Erklärung gegenüber der Bußgeldbehörde ab.
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