Skip to main content

Schlagwort: gerechtfertigt

Frauen gesucht: In Ausnahmefällen sind Ungleichbehandlungen keine Ungerechtigkeit

In einigen wenigen Fällen sind Diskriminierungen sachlich gerechtfertigt.

Ein Autohaus hatte per Anzeige eine Verkäuferin gesucht. Im Anzeigentext stand: „Frauen an die Macht!“ Wegen dieser Werbung sah sich ein Mann diskriminiert und machte eine Entschädigung geltend. Allerdings verlor er seine Klage vor dem Arbeitsgericht. Denn laut Gericht verstieß die Anzeige zwar gegen das Benachteiligungsverbot – das war hier jedoch ausnahmsweise zulässig. Der Arbeitgeber verfolgte nämlich das Ziel, seinen Kunden auch weibliche Verkaufsberater zur Verfügung zu stellen. Das Autohaus hatte bis zu 30 % weibliche Kunden, von denen einige ausdrücklich von einer Verkäuferin beraten werden wollten. Allerdings gab es bislang nur männliche Verkäufer, was das Autohaus mit dieser eindeutigen Stellenausschreibung nun ändern wollte.

Hinweis: Eine nur an ein bestimmtes Geschlecht gerichtete Stellenausschreibung kann zulässig sein, wenn die Ungleichbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt ist. Doch Vorsicht: Das dürfte nach wie vor eher der Ausnahmefall sein.

Quelle: ArbG Köln, Urt. v. 10.02.2016 – 9 Ca 4843/15
Thema: Arbeitsrecht

Nachbarschaftsdisput: Fristlose Kündigung nach brutalem Angriff gerechtfertigt

Leider gibt es auch in Mietshäusern immer häufiger Gewalt unter den Nachbarn. Wie der Vermieter in solchen Fällen reagieren kann, zeigt dieses Urteil des Amtsgerichts München (AG).

Ein Mieter schrie nachts im Mietshaus: „Ich will sterben, Hilfe, Hilfe!“ Ein herbeieilender Nachbar wurde von dem Lebensmüden jedoch am Hemd gepackt, gewürgt und geschlagen. Der Angegriffene erlitt Verletzungen im Gesicht sowie Kratzer am Oberkörper und konnte sich nur mit äußerster Not befreien. Einen weiteren Beteiligten packte der Wütende am Fuß und versuchte, diesen zu beißen. Nachdem der Angegriffene sich befreien konnte, ging der Mieter im Freien erneut auf die beiden Helfer los und schlug auf sie ein. Wegen dieses Vorfalls kündigte der Vermieter dem Mieter fristlos. Und das zu Recht, wie das AG urteilte. Obwohl es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt und der Mieter sich danach in stationäre Behandlung begeben hatte, war für den Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar.

Hinweis: Ein gewalttätiger Angriff auf einen Nachbarn rechtfertigt in aller Regel die außerordentliche Kündigung durch den Vermieter.

Quelle: AG München, Urt. v. 18.11.2014 – 425 C 16113/14

Thema: Mietrecht