Das Verfahrensrecht im Bußgeldrecht ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Das materielle Bußgeldrecht ist in diversen Spezialgesetzen geregelt. In diesen Spezialgesetzen werden dem Betroffenen Verhaltensregeln vorgeschrieben. Bei Verstößen hiergegen wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Wir vertreten Sie in nahezu allen Gebieten des Bußgeldrechts.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Verteidigung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Ausführliche Informationen zum Bußgeldrecht finden Sie auf folgenden Unterseiten.
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