Erhebliche Gefährdung: Verwahrlosung der Mietwohnung kann zur außerordentlichen Kündigung führen
Kann der Vermieter seinem Mieter bei Müll und Gerümpel in der Wohnung kündigen?
Ein Mann wohnte seit über 30 Jahren in einer Mietwohnung. Bei einem Ortstermin zeigte sich, dass die Wohnung stark verschmutzt und mit Gegenständen derart zugestellt war, dass ein Raum gar nicht betreten werden konnte. Auch das Badezimmer war als solches nicht mehr nuMietrechttzbar. Hinzu kam, dass der Mann die Räume nur unzureichend beheizt hatte. Deshalb kündigten die Vermieter die Wohnung. Schließlich legten sie Räumungsklage ein und gewannen den Rechtsstreit. Der Mieter hatte seine Pflichten aus dem Mietverhältnis verletzt und deshalb die Möglichkeit eines Schadens an der Mietwohnung erhöht.
Hinweis: Die Vermieter waren sogar berechtigt, die Wohnung wegen der erheblichen Gefährdung außerordentlich zu kündigen. Denn der Zustand der Wohnung machte selbst das Abwarten einer Kündigungsfrist unzumutbar.
Quelle: LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 23.02.2017 – 7 S 7084/16
Thema: Mietrecht