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Schlagwort: Radarmessung

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bekanntermaßen gibt es verschiedenste Möglichkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Zu unterscheiden ist hier zwischen technischen Messverfahren und den übrigen Verfahren.

Zumeist werden Geschwindigkeitsverstöße mittels technischer Messverfahren festgestellt, so etwa durch

Lasermessungen
Deren Messprinzip beruht auf der Messung der Übertragungszeit kurzer Infrarotlichtimpulse. Als gängigste Messgeräte sind zu nennen, RIEGEL, LAVEG sowie LEIVTEC.

Radarmessung
Radarmessungen finden mittels ausgesendeter Mikrowellenstrahlen statt, diese werden über eine Richtantenne des Messgeräts gebündelt und zielgerichtet ausgesandt. Gleichwohl weitet sich die Messstrahlung aus. Diese Messstrahlung hat eine Weitung von 5 Grad. Die eingesetzten Radarmessgeräte nutzen den sog. Dopplereffekt und können hierdurch bei Annäherung des zu messenden Fahrzeugs zahlreiche Messungen der Geschwindigkeit innerhalb weniger Sekundenbruchteile vornehmen. Diese Messungen werden dann auch geräteintern verglichen. Der hieraus gebildete Messwert wird dann in das Messfoto als gefahrene Geschwindigkeit eingespielt/eingespiegelt. Die gängigsten Messgeräte sind Traffipax, Speedophot und Multanova.

(Video-) Brückenmessungen
Die Videobrückenmessungen an Autobahnbrücken dienen primär der Abstandsmessung. Als gängige Messgeräte sind hier VAMA, VKS und ViBrAm-BAMAS zu nennen.

Videonachfahrsystem
Videonachfahrsysteme sind solche, die durch Videokameras, die in Polizeifahrzeugen installiert sind, Messungen von Geschwindigkeiten anhand der durchfahrenden Strecke in einer Zeit ermöglichen. Hierbei werden folgende Systeme eingesetzt; Police-Pilot-System, VidistA-VDM-R, ProViDA.

Lichtschranken/Einseitensensoren
Hier durchfährt ein Fahrzeug eine bestimmte Strecke (nämlich die Breite des „Messgerätebalkens“, der mit mehreren in bekanntem Abstand angeordneten „Augen“ versehen ist) in einer bestimmten Zeit. Hieraus kann die Geschwindigkeit nach allgemeinen physikalischen Grundsätzen berechnet werden. Sämtliche Geräte werden von der Firma ESO GmbH hergestellt.

Stationäre Messgeräte mit Fahrbahnsensoren verschiedener Art
Besonders sichtbar sind für Verkehrsteilnehmer oft stationäre Messsysteme, so etwa die sogenannten „Starenkästen“.

Sie spielen eine große Rolle. Hier gibt es verschiedene Hersteller und Ausführungen. So wird mit Sensoren, Koaxialkabeln oder Induktionsschleifen gemessen.

Messungen durch Nachfahren/Vorausfahren ohne sonstiges Gerät
Gerne durchgeführt und auch anerkennt ist die Bestimmung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs mittels einfachen Nachfahrens (oder selten auch Vorausfahrens). Hier wird bei gleichbleibendem Abstand der beteiligten Fahrzeuge von der Geschwindigkeit, die das Polizeifahrzeug auf seinem Tachometer anzeigt auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen geschlossen. Aufgrund der hohen Fehlertoleranzen sind hier höhere Toleranzabschläge von der ermittelten Geschwindigkeit vorzunehmen.

Bei allen Messverfahren sind bestimmte Mindestbedingungen einzuhalten.

In den meisten Fällen müssen die Geräte zum Tatzeitpunkt geeicht sein. Die Messgeräte müssen gemäß den Bestimmungen der PTB (Physikalisch-Technische-Bundesanstalt) aufgebaut und bedient werden.

Wir überprüfen für Sie, ob diese Mindestbedingungen in Ihrem Fall eingehalten worden sind.

Wir arbeiten mit qualifizierten Sachverständigen zusammen, die die Ordnungsgemäßheit der Messungen überprüfen. Sofern Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Überprüfung.

Sofern Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, kontaktieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird Sie darüber beraten, welche Möglichkeiten es gibt, hiergegen vorzugehen.

Ingo Losch

Ingo Losch

T. 0202-38902-19

Notfall 0163-2571847


losch@kania-partner.de

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  • Rechtsanwalt Peter Kania

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