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Schlagwort: Regelgeldbuße

Rotlichtverstöße

Rotlichtverstöße

Bei den Rotlichtverstößen wird unterschieden zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Rotlichtverstoß. Der qualifizierte Rotlichtverstoß bedeutet, dass die Rotphase länger als eine Sekunde andauerte.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird eine Regelgeldbuße von 200,00 € und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Zudem werden zwei Punkte in das Fahreignungsregister (vormals Verkehrszentralregister) eingetragen.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß wird eine Regelgeldbuße von 90,00 € verhängt und ein Eintrag von einem Punkt im Fahreignungsregister vorgenommen.

Da es bei den überwiegenden Rotlichtverstößen keine Anhaltesituation gibt, sondern lediglich „Beweisfotos“ in der Bußgeldakte vorliegen, muss die Bußgeldbehörde hier, wie auch bei anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten, dem Betroffenen nachweisen, dass er gefahren ist. Häufig sind die „Beweisfotos“ nicht von sehr guter Qualität, so dass bereits aus diesem Grunde die Fahrereigenschaft nicht ermittelt werden kann und das Verfahren einzustellen ist.

Bei Grenzfällen (lediglich geringfügige Überschreitung der einen Sekunde bei der Rotlichtphase) kann es mit Hilfe von versierten Sachverständigen gelingen, die Rotlichtzeit unter eine Sekunde zu drücken, so dass lediglich ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt, der eine geringere Geldbuße und kein Fahrverbot nach sich zieht.

Aber auch beim qualifizierten Rotlichtverstoß gibt es Verteidigungsansätze. So kommt bei einem sogenannten Augenblicksversagen das Absehen vom Fahrverbot bereits auf Tatbestandsebene in Betracht. In diesem Zusammenhang ist der sog. „Mitzieheffekt“ zu nennen. Wenn der Betroffene nicht seine Ampelanlage sondern die neben ihm stehende Ampelanlage beobachtet, die für Rechts –oder Linksabbieger gilt und die neben ihm fahrenden Fahrzeuge losfahren und der Betroffene ebenfalls losfährt, kommt ein entsprechendes Augenblicksversagen und das Absehen von Fahrverbot in Frage.

Ingo Losch

Ingo Losch

T. 0202-38902-19

Notfall 0163-2571847


losch@kania-partner.de

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